Das allgemeine Geleichbehandlungsgesetz (AGG)Sicherlich lohnt es sich immer, als jemand der Mobbing in seinem Unternehmen verhindern möchte, oder als jemand, der von Mobbing betroffen ist, den Gesetzestext im Original zu lesen. (Quelle siehe unten). Für Eilige, hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Fragen zum "Anti-Diskriminierungsgesetz" (AGG) Was ist das Ziel des AGGs? "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen." Nochmals in Aufgelisteter Form:
Wo gilt das AGG? Welche Bereiche sind vom AGG betroffen? Sehr viele. Sie lassen sich in verschiedene Kategorien subsumieren, in denen gleich behandelt werden muss:
Welche Auswirkungen hat das AGG auf Firmen, deren Mitarbeiter und Führungskräfte?
Gibt es auch Ausnahmen? Ja, die gibt es, z. B. in punkto Alter und sie sind genauestens geregelt. So darf beispielsweise bei bestimmten Tätigkeiten ein Mindestalter (ein gewisses Maß an Berufserfahrung) bei der Einstellung gefordert werden.
QuelleDas Bundesministerium der Justiz liefert Ihnen kostenlos per Internet (unter http://bundesrecht.juris.de/agg/index.html; bzw. hier) das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das "Anti-Mobbing-Gesetz" schlechthin, welches in Deutschland seit dem 18.8.2006 gültig ist. Die PDF-Version bekommen Sie kostenlos hier . Die im Folgenden Verwendeten Zitate aus dem Gesetzestext sind aus Lesbarkeitsgründen nicht immer mit Anführungsstrichen ("...") kenntlich gemacht.
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21.03.2007